Förderung und Finanzierung
Wir stehen Ihnen zur Seite, um das für Sie, optimale Förder- oder Finanzierungspaket zu finden
Als eingetragene Energieeffizienz-Experten (EEE) bieten wir Ihnen umfassende Energieberatungsdienste an, die darauf abzielen, Sie bei der Beantragung von KfW-Krediten und BAFA-Förderprogrammen zu unterstützen.
Um eine solche Förderung oder einen Kredit zu sichern wird der EEE oder auch Energieberater benötigt. Nur der Energieberater ist berechtigt die nötigen Anträge zu stellen.
Gut zu wissen
Wer energieeffizient und nachhaltig bauen oder sanieren will, ist auf die Unterstützung qualifizierter Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten angewiesen.
„Sie sichern die Qualität von Energieeffizienz- bzw. Nachhaltigkeitsmaßnahmen an Gebäuden und begleiten Antragstellende im Förderprozess. Denn schon kleine Ungenauigkeiten in der Planungs- oder Bauphase können dazu führen, dass die erwarteten Einsparungen nicht erreicht und daran gebundene Fördergelder nicht ausbezahlt werden.“
„Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.“
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Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
– Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
– Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
– Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
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Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
– die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
– in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
– nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
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Die Landeshauptstadt strebt eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung des Stadtgebietes aus 100 Prozent erneuerbaren Energien an. Das Potential für eine lokale Energieerzeugung liegt vor allem auf den Kieler Dächern.
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Globale Klimaziele werden auf internationalen Konferenzen vereinbart, umgesetzt werden sie vor Ort. Städten und Gemeinden kommt bei der Minderung von Treibhausgasen eine entscheidende Rolle zu.
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