Förderung und Finanzierung

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Staatliche Förderungen (Individueller Sanierungs Fahrplan – ISFP)

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

– Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
– Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
– Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

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KFW Kredit

Ein Wohn­gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

– die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
– in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
– nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

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Landeshauptstadt Kiel

Die Landeshauptstadt strebt eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung des Stadtgebietes aus 100 Prozent erneuerbaren Energien an. Das Potential für eine lokale Energieerzeugung liegt vor allem auf den Kieler Dächern.

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Kreis Rendsburg-Eckernförde

Globale Klimaziele werden auf internationalen Konferenzen vereinbart, umgesetzt werden sie vor Ort. Städten und Gemeinden kommt bei der Minderung von Treibhausgasen eine entscheidende Rolle zu.

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